So geht
Krankenkasse 2.0
Kleine Karte, große Wirkung: Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind alle unsere umfangreichen Leistungen im In- und Ausland abgesichert. Denn mit ihr kann man sich bei Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern behandeln lassen und auch alle Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der eGK bietet bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im europäischen Ausland umfangreichen Krankenschutz. Auf dem eGK-Chip sind persönliche Daten gespeichert. Datenmissbrauch? Keine Chance! Dafür sorgt auch das individuelle Foto auf der Karte.
Kein Foto zur Hand? Dann ab in die Fotobox! Hier kann in Sekundenschnelle ein neues Passbild online aufgenommen und direkt an uns übermittelt werden. Warum extra zum Fotografen gehen, wenn es auch einfach geht? Alternativ können natürlich auch bereits vorhandene Passbilder hochgeladen werden.
noch
offene Fragen?
Im Versicherungsdschungel kann es schon mal passieren, dass sich einem Fragezeichen in den Weg stellen. Dabei ist eigentlich alles ganz einfach. Wir helfen weiter!
Gibt es Vorgaben für das Passbild?
- Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei Passbildern für Ausweispapiere.
- Bitte ein aktuelles Farbbild verwenden und die Formatvorgabe (Mindestgröße 33 mm x 43 mm) beachten
- Passbilder sind etwas größer und können ohne Weiteres verwendet werden. Noch größere Formate dürfen wir aus technischen Gründen leider nicht akzeptieren.
- Der Hintergrund darf keine störenden Gegenstände zeigen und muss einen deutlichen Kontrast zu den Haaren bieten.
- Das Gesicht muss immer in vollem Umfang erkennbar sein, auch wenn z. B. eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen getragen wird.
- Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein (bei Brillenträgern dürfen die Augen nicht durch das Brillengestell verdeckt werden).
- Weitere Informationen gibt es hier: Fotomustertafel (PDF)
Was ist die europäische Gesundheitskarte?
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der eGK können für die Dauer eines vorübergehenden Aufenthalts im europäischen Ausland medizinisch notwendige Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Sie gilt nicht für Behandlungen, zu denen gezielt ins Ausland gefahren wird. Die Karte kann direkt beim Arzt/Zahnarzt im Ausland vorgelegt werden. Der örtliche Krankenversicherungsträger muss vorher nicht extra aufgesucht werden. Die EHIC gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und in Serbien. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien wird ein Auslandskrankenschein benötigt.
Was geschieht mit meinen Daten?
Auf dem integrierten Mikroprozessorchip der elektronischen Gesundheitskarte werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse gespeichert. Darüber hinaus sind Daten zur Krankenversicherung – Versichertennummer und Versichertenstatus – gespeichert. Diese Daten sind sicher, Informationen über die Gesundheit werden nicht gespeichert. Auch in Zukunft wird das nur mit einer Einwilligung möglich sein.